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Am 01.10.2007 wurde Energieeinsparverordnung in Kraft gesetzt. Was bedeudet das für Hauseigentümer ?

Grundlage:

Die EU-Richtlinie zur ,,Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" von 2002 (kurz: EU-Gebäuderichtlinie) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung im Gebäudebereich. Dazu gehört die Einführung von Energieausweisen, die bei Bau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung von Wohn- und Nichtwohngebäuden vom Eigentümer vorgelegt werden müssen.

In Deutschland wurde mit der EnEV 2002 bereits wichtige Teile der EU-Richtlinie umgesetzt. Dazu gerhört die Einführung von Energieausweisen für Neubauten. Durch die aktuelle Novellierung der EnEV werden nun weitere Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht übertragen. Wichtigste Änderung ist die Energieausweispflicht für bestehende Gebäude. Gleichzeitig werden neue, einheitliche Formulare für Energiausweise in Neubauten und im Gebäudebestand eingeführt. Energieausweise die bereits vor dem 01.10.2007 ausgestellt wurden behalten für 10 Jahre ihre Gültigkeit.

Was soll mit dem Energieausweis erreicht werden ?

  • ein einfaches Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden (Wärmeschutz, Heiztechnik) schaffen,
  • den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen sichtbar machen,
  • mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt herstellen- für Eigentümer und Vermieter ebenso wie für Kauf- und Mietinteressenten,
  • Energieeinsparpotenziale aufzeigen,
  • Impulse für die energrtische Optimierung von Gebäuden auslösen.

Ab wann müssen Energieausweise vorgelegt werden ?

Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 soll der Energieausweis für Bestandsgebäude in drei Schritten eingeführt werden. Für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, beginnt die Ausweispflicht zum 01.07.2008.

Später errichtete Wohngebäude sind ab dem 01.01.2009 betroffen. Unabhängig davon haben Eigentümer schon heute Möglichkeit, einen Energieausweis auf freiwilliger Bassis erstellen zu lassen, um die energetische Qualität ihres Objektes zu dokumentieren.

Weitere Informationen und meine Registrierung finden Sie unter:

www.dena.de

www.zukunft-haus.info

www.dena-energieausweis.de

 

 

 

 

 

 

C.A. Energieberatung
ca.energieberatung@online.de